Re: Berechnung Stromkosten Konzentator
16.05.2010 12:51:04
Gesetzlich versicherte Patienten können ihrer Krankenkasse die Stromkosten für den Konzentrator in Rechnung stellen:
nach: Aktenzeichen: 3 RK 12/96
Wichtig ist hier die Aussage, (Zitat Anfang) „der Anspruch auf ein Hilfsmittel umfaßt nach der Rechtsprechung des BSG aber noch weitgehend alles,was erforderlich ist, um dem Versicherten den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen"! „Soweit zum Betrieb eines Gerätes, das als Hilfsmittel geleistet wird, auch eine Energieversorgung gehört, ist dies ebenfalls von den Krankenkassen zu übernehmen" (Zitat Ende).