Kopfbild mit Logo
Artikel:

Thema "Privatvergnügen":

Boardübersicht Mein Profil letzte Beiträge

Forum | Kostenträger | Privatvergnügen

Babsi

Beiträge: 42

Privatvergnügen

06.07.2009 20:26:46

Hallo und guten Abend,

ich hab da mal wieder eine Frage an die Fachleute:

Der LuFA hat Joe einen Helios Marathon und einen 20l ZUsatztank verordnet. ZU mit Absicht groß geschrieben.
Den Marathon hat Joe bekommen, das ist schon mal eine riesen Erleichterung, da das Gerät doch die doppelte "Laufzeit" hat.
Nun sagt aber unsere KK: 20l Zusatztank ist privatvergnügen, keine med. Notwendigkeit, daher abgelehnt. Wenn wir mal über Nacht oder über ein WE verreisen wollten, wäre das reines Privatvergnügen und med. nicht notwendig.
Ich such mir hier nen Wolf nach einem entsprechenden Gesetzestext o. ä., und bitte daher um Hilfe.
Wer kenn sich damit aus oder hat einen Hinweis für uns?
Wir wollen bei der KK nicht gleich die große Keule rausholen, da wir seit über 10 Jahren mit den Mitarbeitern der Geschäftsstellt gut gefahren sind, wie man so schön sagt.
Wie könnten wir die Notwendigkeit eines Zusatztankes med. begründen, bzw. wie müsste unser Doc das begründen oder welchen Weg gibt es noch?
Wir sind für jeden Tip, Rat oder Hilfe dankbar.
Babsi

Ruhrpottmotte

Avatar von Ruhrpottmotte

Beiträge: 2726

Re:Privatvergnügen

08.07.2009 14:14:34

Hallo Babsi,

Du das wird schwierig.

Habt ihr den ZuSatz-20-l-Tank schon? Mußt Du für diesen selber Miete zahlen?

Wenn Joe ihn schon hat und ihr dafür keine Miete zahlen müßt dann lass doch den Versorger 25 l in den großen Tank und 20 l in der ZUsatz-Tank füllen, das sind doch dann auch 45 l. Und Joe verbraucht doch dann nicht mehr an Sauerstoff.

Wenn ihr den ZUsatz-Tank noch nicht habt bzw. für diesen Miete zahlen sollt dann müßt ihr auch für die Füllung aufkommen.
Die Kassen rechnen genau aus wieviel Sauerstoff man benötigt bei der verordneten Menge pro Monat und diese bekommt man auch geliefert.
Dann ist leider das Mehr an Sauerstoff wqirklich Privatsache.
Aber man kann aber auch die Kasse wechseln? Und mit der neuen Kassen verhandeln. oder einen anderen Versorger nehmen der ein 14tägige Urlaubsverosrgung übernimmt.

Ansonsten ist und bleibt es eine Einzelfallentscheidung die man nur per Gericht klären kann.

Entweder vertritt mqan sich selber (bei einem Sozialgericht in der ersten Instanz geht das) oder man läßt sich wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat durch einen Anwalt vertreten (vorher Versicherung fragen ob diese die Kosten übernimmt) oder man ist in einem Sozialverband z.B. VdK - Mitgliedsbeitrag 5,-- Euro im Monat, für einen Widerrspruch 18,-- Euro und für Klage 28,-- Euro (kann auch ein klein wenig teuerer geworden sein, zumindest lagen die Preise so als ich vor Jahren beim VdK eingetreten war.

Liebe4 babsi, mehr weiß ich dazu jetzt auch nichts, vielleicht aber jemand anderes hier der dir dann antwortet.

Ich wünsche Dir und Joe auf jeden Fall toi toi toi.

Elke

Liebe Grüße Elke
launisch? Ich nenn das spontane emotionale Kreativität

moni

Beiträge: 38

Re:Privatvergnügen

09.07.2009 09:09:53

Hallo Babsi,

auch ich wollte einen 20l-ZUsatztank von meiner KK. Begründung vorhandener 40 l Tank nicht ausreichend bei ca. 45 l Wochenbedarf. Meine Ausstattung war ein 40 l Tank und zwei normale Stroller.

Ich muss dazu sagen, dass ich damals noch berufstätig und jeden zweiten Tag im Fitnessstudio war also allgemein einen höheren Verbrauch hatte. Weiter Begründung war, dass ich für meine Arbeit auch mal kurzfristig auf Fortbildung muss und dann nicht erst umständlich über das Reisebüro die Versorgung sicherstellen könnte.

Leider wurde der von meiner KK auch abgelehnt, mit der Begründung für die berufliche Nutzung ist nicht die KK sondern das Versorgungsamt zuständig. Und den Mehrbedarf haben sie begründet, dass das ein Problem des Versorgers sei, der für die ausreichende Lieferung zuständig ist.

Hier habe ich dann nach Rücksprache mit meinem Liefermensch besprochen, dass er mir einen kleinen Tank bringt (hatte halt leider keinen großen auf Lager wink ), da sie wg des Bedarfs einen weiteren 40 l Tank bringen wollten.

Ich bin damals sogar vor Gericht gegangen. Habe dort angegeben, dass ich an keiner "geselligen Runde" nach Vollzeit-Arbeit teilnehmen konnte, weil mein Sauerstoff in den Strollern nur für die Arbeitszeit reicht u. ich danach unverzüglich tanken musste. Auch Einkaufsbummel in einer größeren Stadt oder ein Kurzausflug mit evtl. Übernachtung sei nicht möglich. Aufgrund der Aussage des Amtsarztes (der keine Ahnung von der Sauerstofftherapie hatte) vom Gericht wurde die Klage abgelehnt. Begründung -kurz- für den allgemein notwendigen täglichen Bedarf sei ich ausreichend versorgt und mehr sei nicht Aufgabe der KK.

Mein Lieferant hatte übrigens kurz nach dem Urteil den Auftrag mir einen kleinen Tank zu liefern. Keine Ahnung wer dafür jetzt die Kostn übernimmt - ich muss nichts dazu zahlen.

Da ihr bereits ein Demantsystem habt, weiß ich nicht ob ich euch helfen konnte. Vielleicht habt ihr aber nahe Verwandte, die weiter weg von euch wohnen, hier könntet ihr über die Familienzusammenführung einen Versuch machen den Zusatztank zu erhalten.

Sprecht einfach nochmal mit eurer KK und scheut auch einen Gang vors Sozialgericht nicht.

Viel Glück

Moni

flegel

Beiträge: 71

Re:Privatvergnügen

09.07.2009 13:15:35

Hi.
Ich habe einen 41 L-Tank in der Wohnung und einen 31 L-Tank im Auto.
Das kommt daher, das meine Frau mit den 41 L und den Abfüllungen des mobilen Strollers nicht ausreichende Mengen an Sauerstoff hat, um eine Woche bis zur nächsten Füllung genügend Sauerstoff zu haben. Aus dem Grunde hatte ich mich beim VERSORGER beschwert und bekam den 31 L-Tank zusätzlich.
Da ich meine Frau dazu anrege trotz Sauerstoff mehrere Std. ausser Haus aktiv zu sein ( und Sie hat ein gesetzliches Recht dazu ) beantragte ich einen Zusatztank bei der KK fürs Auto. Der wurde abgelehnt mit der Begründung, ich könnte den 31 L-Tank ins Auto setzen. Dies habe ich dann gemacht und so werden beide Tanks denn auch regelmässig 1x die Woche befüllt.
Diese meine Erfahrung sollte nur der Info dienen, wie es bei uns gelaufen ist.

Neue Artikel

Änderung

Website zuletzt geändert am

06.02.2012

Diese Web Seite ist von der Health On the Net Stiftung akkreditiert: Klicken Sie, um dies zu überprüfen Wir befolgen den HONcode Standard für vertrauensvolle Gesundheitsinformationen.
Kontrollieren Sie dies hier.

© Deutsche Sauerstoffliga LOT e.V. - Selbsthilfegruppen für Sauerstoff-Langzeit-Therapie