Re: Schwerbeschädigtenausweis bei pulmonaler Hypertonie und Sauerstofflangzeittherapie 24 Std. lebenslang
19.02.2010 22:07:24
Hallo Mama,
nur nicht einschüchtern lassen!
Wenn du Widerspruch gegen den Bescheid einlegst, landet das schnell vor dem Sozialgericht und das dauert.
Ich würde einen Änderungsantrag (Verschlechterungsantrag) machen (für Merkmale „G“ „aG“ „B“).
Dein Antrag ist ja schon 6 Monate alt.
Du beantragst:
Die Erhöhung des Grades der Behinderung (Gd
wegen Verschlimmerung der bisher berücksichtigten Gesundstörungen / neu aufgetretener Gesundheitsstörungen heits-
Die Feststellung weitere gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und zwar:
Merkzeichen „B“ (Freifahrt für eine Begleitperson wegen der Notwendigkeit ständiger Begleitung)
Merkzeichen „aG“ (Parkerleichterung wegen außergewöhnlicher Gehbehinderung, z.B. Querschnittsgelähmte)
Das habe ich aus einer anderen Quelle:
Auszug Anfang...
Wenn Sie den Weg des Rehabilitations-Antrags weiter gehen wollen, lassen Sie sich von einer Ablehnung nicht beeindrucken. Widersprechen sie innerhalb der angegebenen Frist! Dieser Widerspruch sollte aber gut begründet sein. Versuchen Sie nicht, den Widerspruch alleine im stillen Kämmerchen zu formulieren. Reagieren Sie nicht empört und mit rein gefühlsmäßigen Argumenten auf die Ablehnung. Ein Widerspruch muss immer fristgemäß erfolgen. Aber man darf auch ohne Begründung widersprechen, wenn man ankündigt, dass man die Argumente nachreicht. So hat man noch nach dem Termin genug Zeit, fehlende Argumente oder Bestätigungen zu sammeln.
Auszug Ende...
LG
aldiweil und sowiso
aldiweil und sowiso
Es gibt nichts, was allen gefällt! (Petronius)