Steuervorteil bei Schwerbehinderung
13.04.2010 21:32:29
Hallo Pauli,
neben einer ansetzbaren Pauschale, die vom Grad der Schwerbehinderung abhängt, können noch folgende Kosten angesetzt werden:
1. bis zu 15.000 gefahrene Km können mit 0,30 € je Km angesetzt werden, also mit bis zu 4.500 €. Als Nachweis reicht dabei eine (einmalige) Glaubhaftmachung. Dabei kann auch ein Nachweis der KfZ-Werkstatt genügen.
2. Bei Merkzeichen "B" dürfen Kosten für die Begleitung, z. B. bei einer Urlaubsreise angesetzt werden.
3. Krankheitskosten u. ä. Kosten, z. B. für Hilfsmittel können angesetzt werden.
4. Kosten für eine (private) Reha können angesetzt werden (amtsärztliches Attest nötig).
5. Kosten für Haushaltshilfe ist absetzbar.
Im Detail sind dabei einige Voraussetzungen zu beachten. Wende dich deshalb am besten an einen Steurberater oder an einen Steuerverein. Meine Ausführungen sollen dir nur aufzeigen, was es für Möglichkeiten gibt.
Gruß
Hoermi