Re: Kilometergeld.
07.06.2011 07:01:30
Hallo Geka,
Die Kostenübernahme für Krankenfahrten wurde ausführlich im Thema Kostenträger | Kostenerstattung behandelt. Der Arzt oder das Krankenhaus muß eine "Verordnung einer Krankenbeförderung" ausstellen.
Bei Schwerbehinderten mit dem Merkmal "B" ist die Beförderung einer Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln auch ohne das Beiblatt unentgeldlich. In einem Kraftwagen fallen keine abrechenbaren Mehrkosten an.
Die ausführlichen Krankentransport-Richtlinien kann man nachlesen unter:
Krankentransport-Richtlinien
Liebe Grüße
Joachim
Letzte Änderung: 07.06.2011 10:27:38 von Jo@chim
Joachim Heinrich
multa cadunt inter calicem supremaque labra (Marcus Porcius Cato Censorius)