Re: Kostenerstattung
07.06.2011 06:47:21
Hallo Geka,
Leistungen von der GKV (gesetzlich) und der PKV (privat) sind nur bedingt miteinander vergleichbar.
Die Leistungen der PKV richten sich ausschließlich nach dem Versicherungsvertrag. Es können daher darüber keine allgemein gültigen Aussagen getroffen werden.
Die GKV übernimmt die Transportkosten bei:
* Hauptleistung im Krankenhaus (stationär)
* ambulante Behandlung in begründeten Ausnahmefällen (nur nach vorheriger Genehmigung)
begründete Ausnahmefälle sind:
* Dialyse
* onkologische Chemo- oder Strahlentherapie
* Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" im Schwerbehondertenausweis
* Pflegestufe 2 bzw. 3
Bezahlt wird wird nur der Transport zur nächst gelegenen, geeigneten medizinischen Einrichtung.
Die vollständigen Krankentransport-Richtlinen kann man im Internet nachlesen.
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-74/RL-Khtransport-2004-12-21.pdf
Die Techniker Krankenkasse (TKK) habe ich als großzügig in der Genehmigung von Krankenfahrten kennengelernt.
Liebe Grüße
Joachim
Letzte Änderung: 07.06.2011 06:49:34 von Jo@chim
Joachim Heinrich
multa cadunt inter calicem supremaque labra (Marcus Porcius Cato Censorius)