Re: Tank im Ausland auffüllen
05.06.2011 14:46:48
Hallo!
Eines vorweg: Ich möchte niemanden zu einer Starftat verleiten oder ähnliches. Ich kann aber auch nicht glauben, was zu diesem Thema geschrieben wird.
Wenn ich der Aussage des Reisebüros folgen würde, würde dies bedeuten, dass wenn ich selbst meine Sauerstoffversorgung im Ausland organisiere, ich gegen das Recht verstoße. Tut dies aber das Reisebüro für mich, ist dies in Ordnung. Sorry, aber das kann es ja wohl nicht sein.
Und das deutsche Arzneimittelgesetz als Argument zu benutzen halte ich für einen Witz. Das gilt nämlich nicht im Ausland! Grundsätzlich gilt aber, dass ich nicht nachträglich in Deutschland bestraft werden kann, wenn ich im Ausland etwas tue, was im Ausland erlaubt ist.
Beispiel: Ich fahre nach Holland und kaufe/besitze/konsummiere dort Rauschgift in einer Menge, die in Deutschland strafbar wäre. Wenn ich wieder nach Deutschland fahre, kann ich hier aber dafür nicht bestraft werden.
Anders sieht es aus, wenn Gesetze im Ausland bestehen, die z. B. gegen die Befüllung von Tanks sprechen. Dies wissen aber die örtlichen Anbieter und würden eine Befüllung ablehnen.
Ich finde, es wäre eine feine Aufgabe für die LOT e.V. diesen Sachverhalt zu klären! 
Gruß NambaWan