Kostenübernahme Krankenkasse
22.06.2011 11:00:45
Hallo zusammen,
nicht alles, was einfach aussieht, ist dann im Detail einfach.
Ich bin Jahrgang 1953, Fibrose und habe nun Sauerstoffpflicht.
Ich wohne von Donnerstag Abend bis Montag Früh in Bad Urach,
von Montag Früh bis Donnerstag Abend arbeite ich in der Nähe von Baden Baden, Entfernung Wohnung Arbeitsplatz 160 km (einfach). Also habe ich von Montag bis Donnerstag ein Zimmer in der Nähe von Baden Baden.
Ich brauche also Sauerstoff an 3 unterschiedlichen Orten. Und ich habe natürlich mind. 2 mal die Woche je 2 Stunden Fahrzeit zu kalkulieren.
Mein Arzt hat mir eine IGo von DeVilbiss verordnet. Mit dem geht die o.g. Anforderung technisch zu bewerkstelligen, die Mobilität mit dem 8,5 kg Koffer ist eingeschränkt, aber Luft am Arbeitsplatz, in der "Herberge" und zu Hause, und im Auto, dafür ist das Gerät sehr gut.
Heute erhielt ich den Anruf meiner Krankenkasse (freiwilliges Mitglied, d.h. Verdienst liegt über der Beitragsbemessungsgrenze) BKK vor Ort. Gemäß Vorgaben durch die eindeutige Gesetzgebung kann der IGo nicht von der BKK übernommen werden. Das Gerät stellt mehr als eine "Grundversorgung" dar.
Die BKK besteht auf die Gestellung eines festen Konzentrators für zu Hause. Und um die Mobilität (um das Haus herum) zu erhalten wird ein Tank mit Flüssigsauerstoff und ein "Stroller" zur Verfügung gestellt. Alles am Wohnort.
Sollte ich nun für den Erhalt des Arbeitsplatzes ein mobiles Gerät benötigen, so ist dafür die Rentenversicherung zuständig.
Ich bin mir sicher, dass das "de jure" so in Ordnung ist, in der Praxis riecht man aber den Schwachsinn meilenweit. Eine Geräteanschaffung der BKK , die nur zu 1/3 genutzt wird. Eine Flüssigsauerstoffversorgung, die sich nur selbst entleert, denn ich kann das nur Montags für 2 Stunden nutzen und dann wieder Freitag, Sa So. Aber dafür sind weitere Kosten zu rechnen.
Und die RV darf auch noch zahlen. Ein Gerät für den Arbeitsplatz. Und die Fahrt zwischen Herberge und Arbeitsplatz? Tank im Auto? Nö. Tank in der Herberge? Nö. Und nu?.
Ach ja, und zu dem Ganzen kommt noch, dass mein Arzt der Ansicht ist, dass er das medizinisch Notwendige und Richtige verordnet. Basta.
Hat jemand Erfahrung in der Abwicklung?. Und eine Ahnung, wie das ausgehen wird? Gesetzliche Grundlagen? Kann der VdK helfen?
mfg
Hans Lederer
alles in Lot aufm Boot, alles in Butter aufn Kutter...
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