Re: KK Sauerstoffversorgung Neue Verordnung
03.08.2011 21:14:00
Rettberg schrieb:
. . . Bei 5 Liter macht das Gerät aber Alarm. Mein Versorger behauptet "Bedienungsfehler"
Nun soll ich plötzlich eine neue Verordnung vorlegen (laut Krankenkasse).
Hallo!
Dann soll doch der Versorger vor Ort die richtige Bedienung zeigen. Und wenn es dann immer noch Alarm schlägt, wäre das Problem doch schon mal gelöst.
Dass die KK eine neue Verordnung haben möchte, wundert mich nicht. Auf den Verordnungen steht immer, so kenne ich es zumindest, die Literzahl und eine zeitliche Begrenzung. Bei uns immer ein Jahr. Und wenn sich die Literzahl ändert oder das Jahr abgelaufen ist, braucht man eine neue Verordnung.
Gruß NambaWan