Re: Durch LTOT-Geräte gestörte Nachbarn
26.10.2011 12:27:00
Hallo,
Hier wird die Lärmbelästigung durch einen Sauerstoffkonzentrator heftig diskutiert. Doch wie laut ist tatsächlich ein Sauerstoffkonzentrator. Ein Sauerstoffkonzentrator ist kein startendes Flugzeug und auch kein Rasenmäher.
Wir sollten nicht die Ansichten derjenigen verstärken, welche uns Behinderten am Liebsten wegsperren möchten.
Schallpegel eines Sauerstoffkonzentrators
Im aktuellen O2-Report wurden Sauerstoffkonzentratoren vorgestellt. Gängige Konzentratoren in der Ausfertigung für Deutschland haben einen Schallpegel unterhalb von 40 dB, das entspricht einer ruhigen Bibliothek. Normale Sprache in 1 m Abstand hat bereits 60 dB und die ruhige Ecke in einer normalen Wohnung 50 dB.
Eigener Eindruck über den Schallpegel
Da ich selbst keinen Sauerstoffkonzentrator habe, kann ich nichts aus eigener Erfahrung berichten. Die Geräusche von mobilen Konzentratoren anderer Patienten empfinde ich sogar beim Danebenstehen nicht als belästigend.
Vermeidbarer Lärm
Eine medizinisch notwendige Sauerstoffversorgung ist keine vermeidbare Lärmbelästigung sondern lebenserhaltend.
Leider gibt es immer wieder Menschen, welche sich durch Behinderte belästigt fühlen und gegen diese angebliche Belästigung klagen. Einige sind sogar mit ihrer Klage auf unterer Ebene durchgekommen. Das Klagerecht gegenüber Kinderlärm hat der Deutsche Bundestag inzwischen deutlich eingeschränkt.
Bisher ist es mir nicht gelungen, im Internet Urteile zur Geräuschentwicklung von Sauerstoffkonzentratoren zu finden.
Lärm als Grund für das Merkmal "Rf"
Von Behinderten ausgehende Geräusche sollten höchstens ein Grund für das Merkmal "Rf" im Schwerbehindertenausweis sein. In einem Sinfoniekonzert, einer Opernaufführung oder in einer Theateraufführung stört sogar die Sauerstoffauslösung eines Demandsystems.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden
Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Behinderte haben ein Recht darauf, ihre verordneten Hilfsmittel auch zu benutzen. Sie dürfen nicht ausgegrenzt werden. Wohnungen dürfen ihnen nicht auf Grund ihrer Behinderung verweigert werden.
Auch im Schulunterricht setzt sich inzwischen immer mehr durch, daß behinderte Kinder gemeinsam mit gesunden unterrichtet werden.
Schallisolierung in Häusern
Wohnungen nach dem heutigen Stand der Technik sollten so gut schallisoliert sein, daß Nachbarn keine Geräusche von Hilfsmittel mitbekommen. Umbauten zum behindertengerechten Wohnen können bezuschußt werden.
Liebe Grüße
Joachim
Joachim Heinrich
multa cadunt inter calicem supremaque labra (Marcus Porcius Cato Censorius)