Rückzahlung von Zuzahlungen
28.12.2011 10:22:34
Info für die, die es noch nicht wissen:
Bekanntlich ist die Belastungsgrenze an Zuzahlungen für chron.Kranke 1% des Bruttoeinkommens(also Rente, evtl.Mieteinnahmen, Kapitalerträge usw.)Was darüber gezahlt wurde, kann man über einen Antrag von der GK zurückbekommen.
Einfacher ist, wie hier im Forum schon erwähnt,für ein Jahr im Voraus 1% des Einkommens an die KK nach Vereinbarung zu zahlen.Damit gibt es den Ausweis der Zuzahlungsbefreiung.
Somit entfällt das Quittungssammeln und die aufwendige Abrechnung.
Was viele nicht wissen (ich wusste das auch bisher nicht): Unterhaltszahlungen z.B. infolge Scheidungen (nachehel. Unterhalt), an Kinder usw. sind vom Bruttoeinkommemn absetzbar!
Für die, die es schon wussten: ich bitte um Nachsicht!
Allen einen guten Start ins Jahr 2012
wünscht Rudi