Re: Zuzahlungen für Dauermedikamente
06.01.2012 19:40:49
Hallo Mike,
ich kann mir nicht denken, dass ein LUFA keine N3 Packungen verschreiben darf. Ich bekomme die jedenfalls immer.
Ansonsten schau doch den am Ende kopierten Text eines Beitrages von mir.
Somit wärest du bei einer Einmalzahlung ( 1% deines Bruttoeinkommens bei chron. Krankheit) an die KK zuzahlungsbefreit und damit könnte es dir egal sein, welche Packungsgröße dir verschrieben wird.
Gruß
Rudi
Hier der obengenannte Beitrag kopiert:
"Bekanntlich ist die Belastungsgrenze an Zuzahlungen für chron.Kranke 1% des Bruttoeinkommens(also Rente, evtl.Mieteinnahmen, Kapitalerträge usw.)Was darüber gezahlt wurde, kann man über einen Antrag von der GK zurückbekommen.
Einfacher ist, wie hier im Forum schon erwähnt,für ein Jahr im Voraus 1% des Einkommens an die KK nach Vereinbarung zu zahlen.Damit gibt es den Ausweis der Zuzahlungsbefreiung.
Somit entfällt das Quittungssammeln und die aufwendige Abrechnung.
Was viele nicht wissen (ich wusste das auch bisher nicht): Unterhaltszahlungen z.B. infolge Scheidungen (nachehel. Unterhalt), an Kinder usw. sind vom Bruttoeinkommemn absetzbar!"
Ergänzung: bei der chron.Erkrankung ist Bedingung, dass du mind. 1 x vierteljährlich wegen chron Erkrankung zm Arzt musst (gehst) und der Arzt das auf einen von der KK gelieferten Vordruck bescheinigt.Das ist jedes Jahr erforderlich.
Frag mal diesbezügl. bei deiner KK nach.
Letzte Änderung: 06.01.2012 20:01:15 von ruhojen