Verschlimmerungsantrag beim Schwerbehindertenausweis....
22.12.2014 08:21:45
Guten Morgen zusammen !
Es wird immer einmal, bedingt durch plötzliche Ereignisse, ein Verschlimmerungsantrag notwendig sein. Hierbei bitte beachten, das ALLE Änderungen immer rückwirkend auf das Ausstellungsdatum des Ausweises anerkannt werden müssen ! Manchesmal können dann auch ältere Vorgänge zum eigenen Vorteil verwendet werden. Wollte dies kurz erwähnen, sodaß jeder in den Genuß der rückwirkenden Anerkennung kommen sollte. Denke da z.B. an rückliegende Steuervorgänge....
Alles Gute wünscht der
Kutscher
Letzte Änderung: 22.12.2014 08:22:44 von Kutscher