Re:Schwerbehinderten- Grad
02.04.2008 09:54:04
Hallo Gisbert,
meine Krankenkasse (DAK) teilte mir folgendes mit:
Grundsätzlich werden nur die Taxifahrten zum nächstgelegenen Arzt, der die Behandlung durchführen kann, erstattet. Wenn man sich nun einen Arzt der seine Praxis weiter entfernt hat aufsuchen möchte, weil man zu diesem Arzt ein besonderes Vertrauen hat, dann übernimmt die DAK z.B. die Taxi-Innenstadt-Pauschale von 5,-- Euro und den Rest muß man selber tragen.
Es gibt auch Ausnahmen z.B. wenn nur ein bestimmter Arzt eine bestimmte Behandlung durchführen kann, aber das wäre dann eine Einzelfallentscheidung. Die Dame sagte mir, daß das was sie mir gesagt hat auch analog zu anderen Kassen anzuwenden sei.
Lieben Gruß Elke
Liebe Grüße Elke
launisch? Ich nenn das spontane emotionale Kreativität