Re:Wiederspruch.
23.12.2007 06:28:20
Hallo Lothar,
ich kann es fast gar nicht glauben, daß der LUFA nicht angeschrieben wurde. Aber vielleicht bestätigt hier die Ausnahme die Regel. Hilfreich wäre es wenn Du bzw. deine Frau in einen Sozialverband eintreten würdest z.B. VdK. Hier im Forum habe ich unter Recht und Gesetz folgendes gefunden zu dieesem Thema:
Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zum Schwerbehindertenrecht bezüglich der Anerkennung
Az.: BSG B 9SB 1/97 R
Leitsatz: Das Merkzeichen ?aG? ist auch den Behinderten zuzuerkennen, die zwar noch gehen können, dadurch aber ihre Behinderung verschlimmern.
Bestehe beim Widerspruch darauf, daß der Lungenfacharzt angehört wird. Vereinbare mit dem LUFA, daß Deine Frau gemeinsam mit ihm die gestellten Fragen vom Versorgungsamt an den LUFA gemeinam durchgehen.
Ansonsten kann ich Dir nur die Daumen drücken für den Widerspruch.
Lieben Gruß Elke
Liebe Grüße Elke
launisch? Ich nenn das spontane emotionale Kreativität