Corona Schutzverordnung für Gruppentreffen
Vorgaben der Corona Schutzverordnung für Gruppentreffen
An alle Gruppenleiter der SauerstoffLiga,
unten stehend erhalten Sie die aktuellen Vorgaben der Corona Schutzverordnung, die für die Gruppentreffen in Präsenz gelten.
Abhängig von den Inzidenzwerten in den Kreisen und kreisfreien Städten gelten folgende Regelungen für die Gruppentreffen. Beachten Sie auch dazu die Erläuterungen des MAGS bzw. des jeweiligen Bundeslandes.
Inzidenzstufe 3 (7-Tage-Inzidenz über 50 und unter 100):
- Nur mit Negativtestnachweis oder einem gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest.
- Mindestabstand (mind. 1,5m)
- Kontakt-Rückverfolgbarkeit
- Hygienemaßnahmen
Inzidenzstufe 2 (bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 und unter 50):
- Nur mit Negativtestnachweis oder einem gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest.
- Bei festen Sitzplätzen und Sitzplan kann Mindestabstand unterschritten werden.
- Kontakt-Rückverfolgbarkeit
- Hygienemaßnahmen
Inzidenzstufe 1 (bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35):
- Nur mit Negativtestnachweis oder einem gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest.
- Bei festen Sitzplätzen und Sitzplan kann Mindestabstand unterschritten werden.
- Bei ausreichender Belüftung oder Luftfilterung kann die Maske am Platz abgelegt werden.
- Kontakt-Rückverfolgbarkeit
- Hygienemaßnahmen
Wichtig: Wenn für das Bundesland NRW die Inzidenzstufe 1 gilt, dann können in Regionen der Inzidenzstufe 1 (!) die Treffen von Selbsthilfegruppen auch ohne Negativtestnachweis stattfinden. Das käme faktisch einer Freigabe der Treffen gleich (immer bei Beachtung der allg. Vorgaben §§ 3 – 8 der Corona-Schutzverordnung).
Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Selbsthilfekontaktstelle gerne zur Verfügung.
Beste Grüße und bleiben Sie gesund!
Elena Sioziou
EUTB / Selbsthilfekontaktstelle
Der Paritätische NRW
Kreisgruppe Märkischer Kreis
Friedrichstraße 29 / 58507 Lüdenscheid
Telefon: 02351 – 6703914 oder 02351 – 390526
Mobil: 0173 6301728
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