Wer eine Wohnung nicht so umbauen kann, dass sie den Bedürfnissen und Anforderungen eines Pflegebedürftigen entspricht und deshalb umziehen muss, kann einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse bekommen.
Voraussetzung: Der Pflegebedürftige hat einen Pflegegrad und der Umzug ist erforderlich.
Der Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI) wird bei der Pflegekasse gestellt. Es macht Sinn, sich vor dem Umzug bei der Pflegekasse bestätigen zu lassen, dass die Kosten für einen Umzug übernommen werden.