Hallo, man kann sich nicht nur von der Zuzahlung im voraus befreien lassen, sondern für das vergangene Jahr die zuviel gezahlten Beträge erstatten lassen. Wer z.B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhält, kann ja im voraus nicht sagen, wieviel Geld er erhalten wird im Laufe des Jahres, somit kann die Krankenkasse den Vorauszahlungsbetrag nicht errechnen. Wenn die Bescheinigung(en) Anfang des folgenden Jahres eingehen, kann man damit zur KK gehen und das Zuviel gezahlte Geld zurück verlangen. Wichtig ist dabei auch die Bescheinigung, dass man chronisch krank ist. Somit braucht man nur 1% des Einkommens zu zahlen. Also grundsätzlich alle Quittungen aufheben – oder eine noch einfachere Methode – (möglichst)immer die gleiche Apotheke aufsuchen und sich am Jahresende die Gesamtsumme bescheinigen lassen. Dazu alle Quittungen über Zuzahlungen, auch Einlagen, Physiotherapie etc. aufheben und der KK vorlegen.
Viel Erfolg
Edda