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Recht und Gesetz

Recht & Gesetz

Urteile der Sozialgerichte

Rechte und Pflichten von Betroffenen

Stufenplan zur Durchsetzung von Ansprüchen bei Kostenträgern usw.!

1. Gespräch mit dem Abteilungsleiter der die Ablehnung gezeichnet hat.

2. Gespräch mit dem Leiter der zuständigen Organisation (Kasse, Versicherung usw.).

3. Beantragung eines prozessfähigen Ablehnungsbescheides mit ausreichender Begründung, gemäß Sozialgesetzbuch V.

4. Einspruch, gegen den erstellten Bescheid/schriftlich, oder mündlich und zur Niederschrift geben) (Kosteneinsparungen sind in den Vordergrund zu stellen, danach erst medizinische Gründe, soziale Belange sind nicht relevant)

5. Klage beim zuständigen Sozialgericht
Das Sozialgerichtsverfahren ist nicht anwaltspflichtig, jeder kann sich selbst vertreten, die Kosten des Verfahrens sind gering.

Merke:

Wahren Sie Ihre Rechte als Bürger diese Staates, dafür sind unsere Gesetze vorhanden, lassen Sie sich nicht einschüchtern durch große und bekannte Namen von Kostenträgern oder anderen Organisationen und Behörden!!!
Gehen Sie notfalls bis zum Bundessozialgericht um Ansprüche durchzusetzen!