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Zuschuss zum Autokauf

Sozialgerichtsurteil

Ein Lungenkranker erklagte sich einen Zuschuss zum Autokauf von dem Sozialamt

 

Das Sozialgericht Mannheim entschied, dass hier ein schwer Lungenkranker einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Autokauf hat.
Der Kläger ist auf die 24-stündige Sauerstoffversorgung angewiesen, die er mit Flüssigsauerstoff durchführt, mit einem Mobilteil und einem Sauerstofftank.
Der Kläger forderte vom Sozialamt, von dem er Grundsicherung bezieht, einen Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro, zum Gebrauchtwagenkauf, nachdem sein Auto verschrottet werden musste. Dieser Antrag wurde abgelehnt.

Das Sozialgericht gab dem Kläger Recht und im Urteil heißt es: „Zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft – der Kläger unterhält zahlreiche Kontakte, sowie pflegt er die Gräber naher Angehöriger– benötigt er ein fahrtaugliches Kfz. Die notwendige Mitnahme seines mobilen Sauerstoffgerätes und eines Zusatztanks ist erforderlich, damit ihm eine mehr als dreistündige Abwesenheit von zu Hause möglich ist. Die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ist in diesem Fall wegen der Mitnahme der Geräte nicht möglich“

Sozialgericht Mannheim (UKB)