Bei Teilversorgung: – >Konzentrator im Haus und 1 Tankfüllung im Monat für Mobilität
Bei hoher Mobilität kann dem Patienten auch eine 2.Tanbkfüllung gewährt werden:
Mobile, sauerstoffabhängige Versicherte können monatlich 2 Tankfüllungen Flüssigsauerstoff beanspruchen.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen begründet seine Entscheidung damit, dass es einer humanen Krankenbehandlung widerspricht, wenn durch ein tragbares System nur eine maximale freie Beweglichkeit von 5,4 Stunden pro Tag möglich wäre. Die Krankenkasse hatte die Klägerin stattdessen auf die Benutzung eines stationären Sauerstoffkonzentrators verwiesen. (LSG Niedersachsen-Bremen, Bremen, 17.3.2004, AZ.: L4)
In München hat eine Patientin, bezugnehmend auf dieses Urteil, eine monatlich 2.Tankfüllung bei ihrer Krankenkasse durchsetzen können.