Gesetzlich versicherte Patienten haben die Möglichkeit die Stromkosten für verordnete Hilfsmittel erstattet zu bekommen:
Stromkostenerstattung für einen Konzentrator oder ein Beatmungsgerät.
Urteil des Bundessozialgerichts zur Kostenerstattung aller anfallenden Betriebskosten eines medizinischen Hilfsmittels.
Zitat aus dem Urteil:
„Wenn dagegen die Leistungspflicht der KK für ein Hilfsmittel feststeht, gehört es nur zur vollständigen Leistungserbringung, wenn auch anfallende Betriebskosten übernommen werden“. (Zitat Ende)
Diese Urteil wurde auch in der VdK – Zeitung August 1999 veröffentlicht (Titel Wichtiges Urteil für E-Rolli-Fahrer),unter dem Aktenzeichen: Az.: 3 RK 12/96
Wichtig ist die Aussage, (Zitat Anfang) “ der Anspruch auf ein Hilfsmittel umfasst nach der Rechtsprechung des BSG aber noch weitgehend alles, was erforderlich ist, um dem Versicherten den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen“! “ Soweit zum Betrieb eines Gerätes, das als Hilfsmittel geleistet wird, auch eine Energieversorgung gehört, ist dies ebenfalls von den Krankenkassen zum übernehmen“ (Zitat Ende).
Berechnung:
Betriebsstunden (siehe Betriebsstundenzähler) x Wattzahl (siehe Typenschild am Gerät oder Bedienunganleitung) x Strompreis (siehe Centpreis der Stromrechnung) = Erstattung
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit einen besonderen Stromanschluss mit Zwischenzähler zu installieren.