prüfen Sie Ihre Unfallversicherung wenn Sie einen Pflegegrad haben, denn viele Unfallversicherungen haben folgenden Passus:
..Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd pflegebedürftige Personen und Geisteskranke. Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf….
Autor
Beiträge
Ansicht von 0 Antwort-Themen
Sie müssen eingeloggt sein, um auf dieses Thema zu antworten.