9. Januar 2023
Maskenpflicht im Verbandskasten
Am 31. Januar 2023 endet die Schonfrist. Ab dem 01. Februar müssen immer zwei Corona-Schutzmasken im Verbandskasten des Autos mitgeführt werden. Eine FFP2-Maske ist dabei nicht verpflichtend. Es können auch medizinische oder Stoffmasken sein. Bei Fehlen der Masken sind 5 € Bußgeld fällig.