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Maskenpflicht im Verbandskasten

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Maskenpflicht im Verbandskasten

Am 31. Januar 2023 endet die Schonfrist. Ab dem 01. Februar müssen immer zwei Corona-Schutzmasken im Verbandskasten des Autos mitgeführt werden. Eine FFP2-Maske ist dabei nicht verpflichtend. Es können auch medizinische oder Stoffmasken sein. Bei Fehlen der Masken sind 5 € Bußgeld fällig.